Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Media-Service

§ 1 Geltungsbereich
1.1
Die umaris GmbH & Co.KG mit Sitz in Eckernförde, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Kiel unter der Nummer HRA 11659 (nachfolgend „umaris“) bietet unter www.umaris.de und unter anderen von umaris betriebenen Domains Dienstleistungen für Unternehmer (nachfolgend: „Auftraggeber“) im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung an. Dabei zielen die Leistungen der umaris insbesondere darauf ab, ein Unternehmen des Auftraggebers fortzuentwickeln, dessen Expansion voranzutreiben und/oder dessen Qualitätsstandards zu wahren und/oder zu erhöhen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge im Bereich Media-Service zwischen umaris und ihrem jeweiligen Auftraggeber, sofern der Auftraggeber Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

1.2
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen und/oder von diesen abweichen, werden von umaris nicht anerkannt, es sei denn, umaris hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand
2.1
umaris schaltet für ihre Auftraggeber Werbeanzeigen und führt sonstige Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung durch. Hierzu zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich:
• Erstellung und/oder Schaltung von Stellenanzeigen und –bannern eines Auftraggebers in bundesweiten Print-, Online- und sozialen Medien sog. Drittanbieter;
• Löschen von negativen Einträgen (Reputationen)

2.2
umaris hat keinen Einfluss auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien, die ausschließlich in den Verantwortungsbereich des jeweiligen Drittanbieters fällt und damit keine Vertragspflicht der umaris darstellt. Der Auftraggeber hat daher keinen Anspruch gegen umaris auf eine sachgerechte Verschlagwortung, Kategorisierung, Rubrizierung oder Platzierung der Stellenanzeige oder sonstigen Leistung im Rahmen der Veröffentlichung in Print- und/oder Online-Medien.

§ 3 Vertragsschluss
3.1
umaris versendet ein schriftliches Angebot an den Auftraggeber. Der Vertragsschluss kommt durch schriftliche Annahme des Angebots der umaris durch den Aufraggeber zu Stande. Durch die Absendung der Annahme erkennt der Auftraggeber die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der umaris uneingeschränkt an. Die Schriftform des Angebots und der Annahme werden durch Fax, E-Mail oder Brief gewahrt.

3.2
Beim Ausfüllen und Absenden des Auftragsformulars auf der Homepage www.umaris.de liegt das Angebot erst in der schriftlichen Auftragsbestätigung der umaris; der Vertrag kommt in diesem Fall durch schriftliche Annahme des Angebotes der umaris durch den Auftraggeber zu Stande. Die Schriftform der Annahme wird dabei durch Fax, E-Mail oder Brief gewahrt.

§ 4 Vertragsdauer
4.1
Die Vertragsdauer bestimmt sich nach dem mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Veröffentlichungszeitraum der Stellenanzeigen in Online- und Printmedien. Nach Ablauf der Vertragsdauer endet das Vertragsverhältnis automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

4.2
Während der Vertragsdauer ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund liegt für umaris insbesondere, aber nicht ausschließlich in folgenden Fällen vor:
• Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers oder Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftraggebers mangels Masse;
• Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das Vermögen des Auftraggebers;
• verschuldeter und/oder wiederholter Verzug des Auftraggebers bei der Begleichung fälliger Vergütungsansprüche der umaris;
• über einen Monat andauernder Zahlungsverzug des Auftraggebers;
• Übermittlung von Daten zur Stellenanzeigenveröffentlichung durch den Auftraggeber, die gegen rechtliche Bestimmungen und/oder Rechte Dritter verstoßen; es sei denn, dass der Auftraggeber den Rechtsverstoß nicht kennt und ihn auch nicht grob fahrlässig verkannt hat;
• Verstoß gegen die Pflichten des Auftraggebers aus untenstehendem § 5, es sei denn, dass der Auftraggeber den Verstoß nicht zu vertreten hat oder er nachweist, dass er den Verstoß nur einfach fahrlässig verschuldet hat;
• wiederholt schwerwiegender und/oder wiederholt schuldhafter Verstoß des Auftraggebers gegen eine der untenstehenden Pflichten aus § 5.

§ 5 Pflichten des Auftraggebers
5.1
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, im Falle einer Registrierung auf www.umaris.de oder auf einer anderen von umaris betriebenen Domain/Internetseite zutreffende und vollständige Kontaktdaten (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Firmenname, Ansprechpartner) anzugeben. Der Auftraggeber garantiert mit der Registrierung, dass die Informationen, die er im Zuge seiner Registrierung oder im Rahmen anderer Interaktionen an umaris übermittelt, richtig und vollständig sind und er keine falschen oder unzureichenden Angaben zu seiner Identität und/oder der von ihm vertretenen dritten Person macht. Verwendet der Auftraggeber im Rahmen der Registrierung auf www.umaris.de oder einer anderen von umaris betriebenen Domain/Internetseite unzutreffende Kontaktinformationen, insbesondere falsche Namen, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Kontoverbindungs- und Kreditkartenangaben oder sonstige falsche Informationen, haftet er hierfür vollumfänglich und hat umaris von hierdurch entstandenen Schäden freizuhalten.
Ändern sich diese im Rahmen des Registrierungsprozesses abgefragten Angaben zu einem späteren Zeitpunkt während des Vertragsverhältnisses, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, umaris hiervon unverzüglich zu unterrichten und die geänderten Kontaktdaten umgehend an umaris zu übermitteln.
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, seine im Rahmen der Registrierung auf www.umaris.de oder einer anderen von umaris betriebenen Domain/Internetseite erhaltenen Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sorgsam aufzubewahren. Der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, diese Zugangsdaten an externe Dritte weiterzugeben oder zu übertragen. Hat der Auftraggeber die Verwendung seiner Zugangsdaten durch einen externen Dritten zu vertreten, hat er umaris von jedem durch die unbefugte Verwendung der Zugangsdaten verursachten Schaden freizustellen.

5.2
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die zur Veröffentlichung bestimmte Stellenanzeige vollständig und spätestens vier Werktage vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin in digitaler Form an umaris zu übermitteln. Sollen Gestaltung und Entwurf der Stellenanzeige von umaris für den Auftraggeber übernommen werden, so ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, umaris die Stellenanzeigedaten vollständig und in digitaler Form spätestens vier Werktage vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin der Stellenanzeige zu übermitteln. Für die inhaltliche Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an umaris vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige und/oder der Stellenanzeigedaten, einschließlich der Video-, Bild- und/oder Textelemente, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.

5.3
umaris ist dazu berechtigt, vom Auftraggeber erteilte Aufträge aufgrund ihres Inhaltes, ihrer Form und/oder ihrer technischen Gestaltung nicht auszuführen und/oder bereits veröffentlichte Inhalte wieder zu entfernen, sofern die Veröffentlichung der vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige für umaris unzumutbar ist. Das gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, wenn der Inhalt des vom Auftraggeber erteilten Auftrages gegen gesetzliche und/oder behördliche Bestimmungen und/oder gegen die guten Sitten verstößt und/oder missbräuchlich ist und/oder die Veröffentlichung aus anderen Rechtsgründen ausgeschlossen ist. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt hiervon unberührt, es sei denn, der Auftraggeber hat die Unzumutbarkeit nicht oder nur leicht fahrlässig zu vertreten. umaris muss sich ersparte Aufwendungen und durch anderweitige Verwendung der Arbeitskraft Erworbenes anrechnen lassen. §§ 645, 628 und 326 Abs. 2 BGB bleiben im Übrigen unangetastet.

umaris ist zur Entfernung solcher vom Auftraggeber übermittelter Inhalte lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, auf Anweisung des Auftraggebers und/oder auf berechtigte Aufforderung des Drittanbieters verpflichtet. umaris ist befugt, dem Auftraggeber eine Pauschalvergütung in Höhe von 90,00 € zzgl. gesetzlicher USt. für eine von umaris und/oder dem Drittanbieter nicht zu vertretenen Entfernung gesondert und zusätzlich zur vertraglich vereinbarten oder gesetzlich geschuldeten Vergütung in Rechnung zu stellen. Sofern und soweit umaris aufgrund unzulässiger Inhalte und/oder sonstiger Gesetzesverstöße, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, umaris von solchen Ansprüchen freizustellen; davon sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung erfasst.

5.4
Der Auftraggeber garantiert, dass alle an umaris übermittelten Angaben und Inhalte frei von Rechten Dritter und rechtlich zulässig sind. umaris ist nicht dazu verpflichtet die übermittelte Stellenanzeige und/oder die übermittelten Stellenanzeigedaten, einschließlich der Video-, Bild- und/oder Textelemente und/oder sonstigen übermittelten Angaben auf ihre inhaltliche Richtigkeit, rechtliche Zulässigkeit und/oder die mögliche Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen. Der Auftraggeber garantiert ferner, dass die an umaris übermittelten Stellenanzeigen, Stellenanzeigedaten einschließlich Video, Bild- und/oder Textelementen und/oder sonstigen Angaben, die Vorgaben des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes einhalten. Darüber hinaus versichert der Auftraggeber, alle Bestimmungen des Datenschutz- und Persönlichkeitsschutzrechtes einzuhalten.

5.5
Die Rechte des Auftraggebers aus dem Vertragsverhältnis mit umaris sind unübertragbar und nicht abtretbar. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. Eine Vertragsübernahme durch einen Dritten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch umaris.

5.6
Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, umaris fehlerfreie Stellenanzeigen und/oder sonstige Daten im Zusammenhang mit der Erstellung und/oder Veröffentlichung der Stellenanzeigen zur Verfügung zu stellen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei, ohne seine Korrekturmöglichkeit nach § 9.1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszunutzen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne umaris die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet umaris mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.

§ 6 Urheberrechte
6.1
Es werden keinerlei Eigentums- oder Nutzungsrechte, Lizenzen, und/oder sonstigen Rechte an der von umaris genutzten Software auf den Auftraggeber durch diesen Vertrag übertragen. Alle Rechte an der von umaris verwendeten Software verbleiben uneingeschränkt bei umaris; das gilt ebenso für alle Kennzeichen, Titel, Marken und Urheber- sowie sonstigen gewerblichen Rechte der umaris.

6.2
Sämtliche von umaris erstellten Stellenanzeigen und sonstigen Leistungen unterliegen dem Urheberrecht von umaris. Hiervon ausgeschlossen sind diejenigen Stellanzeigen und sonstigen Leistungen, die von dem Auftraggeber und/oder einem Dritten erstellt und von umaris unverändert zur Veröffentlichung in Online- und/oder Printmedien übernommen wurden; ebenfalls hiervon ausgeschlossen sind Urheberrechte, geschützte Werke, Marken, Kennzeichen und ähnliche gewerbliche Schutzrechte des Auftraggebers.

6.3
Der Auftraggeber trägt die alleinige presse-, wettbewerbsrechtliche und sonstige Verantwortung für die an umaris übermittelte(n) Stellenanzeige(n), Stellenanzeigedaten einschließlich der Video-, Bild- und/oder Textelemente sowie sonstigen Angaben. Der Auftraggeber bestätigt mit dem Zustandekommen des Vertrages, dass er an den von ihm an umaris übermittelten und zur Veröffentlichung in Online- und Printmedien bestimmten Stellenanzeigen, Stellenanzeigedaten einschließlich der Video-, Bild- und/oder Textelemente sowie sonstigen Angaben und Inhalte alle erforderlichen Nutzungsrechte innehat bzw. der Inhaber der Urheber-, Leistungsschutz-, und/oder sonstigen Rechte ist und/oder diese erworben hat bzw. frei über sie verfügen darf. umaris wird das Recht eingeräumt, für eigene Marketingzwecke die Video-, Bild- und/oder Textelemente sowie sonstige Angaben und Inhalte des Auftraggebers kostenfrei zu nutzen, soweit dem keine zwingenden rechtlichen Gründe entgegenstehen. Sofern und soweit umaris aufgrund unzulässiger Inhalte und/oder Urheberrechtsverletzungen und/oder sonstiger Gesetzesverstöße in Anspruch genommen wird, ist der Auftraggeber dazu verpflichtet, umaris von solchen Ansprüchen freizustellen; hiervon sind auch die Kosten der Rechtsverfolgung erfasst. Das gilt nicht, soweit der Auftraggeber die unzulässigen Inhalte und/oder die Urheberrechtsverletzung und/oder die sonstigen Gesetzesverstöße nicht zu vertreten hat, es sei denn, das Gesetz sieht in einem solchen Fall auch eine verschuldensunabhängige Haftung vor oder umaris wird vom Drittanbieter und/oder einem anderen Dritten verschuldensunabhängig in Anspruch genommen.

§ 7 Veröffentlichung der Stellenanzeigen
7.1
Die Stellenanzeigen werden zum mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbarten Termin in Print- und/oder Online-Medien veröffentlicht. Wurde kein Termin zur Veröffentlichung der Stellenanzeige vereinbart, wird die Stellenanzeige unverzüglich nach Vertragsschluss und Freigabe durch den Auftraggeber (nach § 9 der AGB) veröffentlicht.

7.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zur Veröffentlichung beabsichtigten Stellenanzeigen und/oder Stellenanzeigedaten vollständig und spätestens vier Werktage vor dem beabsichtigten Veröffentlichungstermin an umaris zu übermitteln (siehe § 5.2 der AGB). Für Verzögerungen im Ablauf der Stellenanzeigeveröffentlichung, die auf vom Auftraggeber unvollständigen, verzögert übermittelten, inhaltlich und/oder rechtlich zu beanstandenden Stellenanzeigedaten und/oder Stellenanzeigen des Auftraggebers beruhen, übernimmt umaris keine Haftung (siehe hierzu auch § 10 dieser AGB).

§ 8 Vergütung der Leistungen; Zahlungsmodalitäten
8.1
Die Vergütung der umaris richtet sich ausschließlich nach den vertraglichen Vereinbarungen, wobei hierfür die im Angebot oder der Annahme der umaris genannte Vergütung maßgeblich ist. Sollte keine Vergütungsvereinbarung getroffen worden oder eine solche nichtig oder unwirksam sein, richtet sich die Vergütung hilfsweise nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2
Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung (oder einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung zwischen umaris und dem Auftraggeber) ohne Abzug zur Zahlung fällig. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung durch umaris bedarf. Nach Fälligkeit werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. berechnet. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist der Auftraggeber nur aufgrund von Gegenansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis berechtigt.

8.3
Kommt der Auftraggeber mit der Begleichung einer fälligen Vergütung in Verzug, ist umaris berechtigt, sämtliche Leistungen bis zur vollständigen Begleichung der fälligen Rechnung einzustellen.

§ 9 Freigabe, Rüge, Rügefrist
9.1
Vor dem Veröffentlichungszeitpunkt der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung kann der Auftraggeber einen Korrekturabzug der Stellenanzeige und/oder der sonstigen Leistung bei umaris anfordern. Sollte ein solcher Korrekturabzug Fehler aufweisen, so hat der Auftraggeber diese schriftlich zu korrigieren und umaris diese schriftlichen Korrekturen unverzüglich zukommen zu lassen. Gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder die sonstigen Leistungen frei (wobei die Freigabe auch online auf der von umaris zur Verfügung gestellten Online-Plattform erfolgen kann), ohne seine Korrekturmöglichkeit auszunutzen oder gibt der Auftraggeber die Stellenanzeige und/oder sonstige Leistung frei, ohne umaris die schriftlichen Korrekturen zukommen zu lassen, haftet umaris mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten nicht für fehlerhafte Stellenanzeigen und/oder sonstige Leistungen.

9.2
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der umaris nach Veröffentlichung der Stellenanzeige oder der sonstigen Leistung auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese innerhalb von 24 Stunden anzuzeigen. Die Frist für die Mängelrüge beginnt bei offensichtlichen Mängeln mit dem Zeitpunkt der Leistungserbringung durch umaris. Tritt der Mangel erst zu einem späteren Zeitpunkt offen zu Tage, beginnt die Rügefrist ab diesem Zeitpunkt. Nach Ablauf der Frist kann der Auftraggeber keine Gewährleistungsansprüche gegen umaris geltend machen.

§ 10 Haftungsausschluss; Verjährung
10.1
Voraussetzung für jegliche Gewährleistungsrechte des Auftraggebers ist, soweit rechtlich zulässig, dessen ordnungsgemäße Erfüllung aller nach vorstehendem § 9 geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten.

10.2
Mängelansprüche des Auftraggebers sind weder bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit der Leistung noch bei lediglich unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der von umaris erbrachten Leistung gegeben.

10.3
Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch umaris oder durch Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der umaris haftet umaris nach den gesetzlichen Regeln; ebenso bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung von umaris auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

10.4
Soweit vorstehend nicht ausdrücklich anders geregelt, ist die Haftung von umaris ausgeschlossen. Insbesondere, aber nicht abschließend, übernimmt umaris keine Haftung für:
• das Zustandekommen von Kontakten mit geeigneten Bewerbern aufgrund der veröffentlichten Stellenanzeige(n) und/oder sonstigen Leistung;
• die Richtigkeit und/oder rechtliche Zulässigkeit der an umaris vom Auftraggeber übermittelten Stellenanzeige(n) und/oder der Stellenanzeigedaten einschließlich Video-, Bild- und/oder Textelementen und/oder sonstigen Angaben;
• Ansprüche Dritter wegen unzulässiger Inhalte, Angaben, Video-, Bild- und/oder Textelemente oder sonstiger Verletzungen rechtlicher Bestimmungen, die der Auftraggeber zu vertreten hat;
• Fehlerhafte, unvollständige und/oder illegale Inhalte auf Internetseiten, die auf www.umaris.de oder einer anderen von umaris betriebene Domain/Internetseite verlinkt sind, es sei denn, dass umaris von den vorstehenden Inhalten und/oder ihrer Illegalität/Rechtswidrigkeit wusste oder hätte wissen müssen;
• Leistungshindernisse und Mängel, die von Dritten, insbesondere von Betreibern von Internetseiten, auf denen die Stellenanzeigen und/oder sonstigen Leistungen veröffentlicht werden, zu verantworten sind;
• Leistungshindernisse in Form von höherer Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, behördlichen Maßnahmen und Arbeitskämpfen.

10.5
Alle Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb eines Jahres ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen hatte oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Gleiches gilt für sonstige Ansprüche des Auftraggebers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag.

§ 11 Geheimhaltung; Datenschutz
11.1
Die Partien sind verpflichtet, alle Informationen und Daten, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses von der anderen Partei erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Davon ausgenommen sind Informationen, die allgemein zugänglich sind bzw. geworden sind oder bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nachweislich bekannt waren. Unternehmen, die mit einer Partei i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbunden sind, sind nicht Dritte im Sinne des vorstehenden Satzes 1; gleiches gilt für Personen und Unternehmen, die zur Erfüllung des Vertrages von einer Partei beauftragt wurden und die in gleicher Weise zur Geheimhaltung verpflichtet (worden) sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung setzt sich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für ein Jahr fort.

11.2
Der Auftraggeber wird hiermit gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Datenschutz-Grundverordnung davon unterrichtet, dass umaris seine personenbezogenen Daten in maschinenlesbarer Form speichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet.

11.3
Die Seite www.umaris.de enthält Links zu anderen Internetseiten. umaris übernimmt keine Verantwortung für die Datenschutzpraktiken und/oder den Inhalt dieser Internetseiten. Für illegale, unvollständige und/oder fehlerhafte Inhalte sowie für Schäden, die aus der Nutzung der verlinkten Internetseiten entstanden sind oder entstehen, übernimmt umaris keine Haftung.; es sei denn, umaris hat die vorbezeichneten Inhalte zumindest grob fahrlässig zu verantworten, wofür der Auftraggeber die Beweislast trägt. Werden die auf den Internetseiten von umaris oder auf einer anderen von umaris betriebenen Domain/Internetseite oder auf den Internetseiten Dritter veröffentlichte Leistungen der umaris kopiert, gelinkt und/oder mit Hilfe sogenannter Frames als eigenes Angebot getarnt und veröffentlicht („Zusätzliche Veröffentlichung“), wird sich umaris bemühen, eine solche zusätzliche Veröffentlichung zu unterbinden. umaris übernimmt keinerlei Haftung für eine solche zusätzliche Veröffentlichung, es sei denn, umaris hat die zusätzliche Veröffentlichung zumindest grob fahrlässig verschuldet, wofür der Auftraggeber die Beweislast trägt

§ 12 Sonstige Bestimmungen
12.1
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit keine strengere Form erforderlich ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst.

12.2
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Regelungen und des UN-Kaufrechts Anwendung. Erfüllungsort ist Kiel.

12.3
Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er in der Bundesrepublik Deutschland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag einschließlich der Wirksamkeit des Vertrages der Geschäftssitz der umaris in Eckernförde.
12.4
Sollte eine Bestimmung des Vertrags einschließlich der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit und/oder Durchführung des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine unwirksame und/oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und/oder durchführbare Bestimmung zu ersetzen und/oder der Aufnahme einer lückenausfüllenden Bestimmung zuzustimmen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren und/oder fehlenden Bestimmung am nächsten kommt.

umaris GmbH & Co.KG

Stand: 30. April 2024